Die Parteien verfügen des Weiteren über ausreichende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten betreffend Kinderbelange. In räumlicher Hinsicht besteht aufgrund der Nähe der Wohnungen der Parteien mit einer Distanz von lediglich 800 m eine ideale Ausgangslage für eine alternierende Obhut.