Zugleich äusserte B jedoch auch den Wunsch, den Vater häufiger zu sehen. In Zukunft würde sie sich wünschen, dass ihr Vater ein bisschen mehr zu Hause sei; sie vermisse ihn (BG Kinderanhörung B). C äusserte den Wunsch, am liebsten mit dem Vater zusammenzuleben. Am liebsten würde sie abwechslungsweise den Vater und die Mutter sehen (BG Kinderanhörung C). Angesichts der Tatsache, dass beide Parteien in X wohnen, könnte dem Wunsch von A und B, in X zu bleiben, auch mit einer alternierenden Obhut entsprochen werden.