4.5.6. Schliesslich ist auch den geäusserten Wünschen der Kinder hinsichtlich Obhutszuteilung angemessen Rechnung zu tragen. A äusserste den Wunsch, unter der Woche im Haus zu bleiben und lieber bei der Mutter zu wohnen, wobei ihr einfach sehr wichtig sei, dass sie in X bleiben könne, weil dort ihre Freundinnen, die Schule usw. seien. Ebenfalls wolle sie unbedingt mit ihren Schwestern zusammenbleiben, da sie mit beiden ein gutes Verhältnis pflege (BG Kinderanhörung A). B äusserte ebenfalls den Wunsch, unter der Woche am liebsten mit den Schwestern im Haus in X zu bleiben und mit ihrer Mutter zusammenzuleben. Zugleich äusserte B jedoch auch den Wunsch, den Vater häufiger zu sehen.