Nach Angaben der Luzerner Zeitung benutzen bereits heute 36 % der Stadtluzerner Schulkinder ein Betreuungsangebot an ihrer Schule, d.h. sie bleiben an einzelnen Tagen zum Mittagessen oder gehen in die Frühmorgens- oder Nachmittagsbetreuung im Hort (Luzerner Zeitung, Ausgabe vom 21.2.2019). Auch das Bundesgericht hat in seinem Urteil 5A_888/2016 vom 20.4.2018 E. 3.3.3 ausdrücklich eingeräumt, dass der Einbezug der Grosseltern zur Abdeckung des Betreuungsanteils nicht im Widerspruch zum Kindeswohl stehe.