Einerseits gäbe es den Schulhort D, wo die Kinder bis mind. um 17:45 Uhr bleiben könnten, andererseits Frau E, welche mit den Kindern die Hausaufgaben erledigen würde und allenfalls auch das Essen machen würde, sie wäre sicher für 3-4 Tage pro Woche verfügbar. Weiter gäbe es auch F und G, das sei ein Paar. Die letzte Möglichkeit wäre noch seine Mutter (d.h. die Grossmutter der Kinder), die allenfalls schauen könnte, insbesondere dann, wenn er am Mittag ausnahmsweise nicht nach Hause gehen könnte. Ebenso könnten die Kinder nach der Schule zu seinen Eltern (d.h. den Grosseltern der Kinder) gehen (BG Beweisaussage GG).