Aus der kinderpsychologischen Literatur ergebe sich damit kein eindeutiges Ergebnis, dass nach dem ersten Lebensjahr eine vollumfängliche persönliche Betreuung eines gesunden Kindes für dessen körperliche, geistige und soziale Entwicklung weiterhin unabdingbar wäre. Es würden freilich verschiedene Thesen vertreten und diese würden teilweise die Form eines Glaubenskrieges annehmen. Verschiedentlich werde von Fachseite frei eingeräumt, dass sich letztlich keine stringenten Aussagen machen liessen (BGE 144 III 481 E. 4.7.4). A, B und C sind inzwischen bereits elf, neun und sieben Jahre alt.