Dem Gesuchsgegner ist jedoch zuzustimmen, dass eine Trennung der Eltern notwendigerweise Veränderungen mit sich bringt und deshalb nicht unbesehen auf die Betreuungsregelung vor der Trennung abgestellt werden kann. Grundsätzlich liegt es im Interesse des Kindes, auch nach einer Trennung der Eltern weiterhin eine Beziehung zu beiden Elternteilen leben und pflegen zu dürfen. Bei gegebenen Voraussetzungen haben beide Eltern gleichermassen Anspruch darauf, sich an der Betreuung des Kindes zu beteiligen.