Beide Parteien scheinen eine hohe Bindungstoleranz vorzuweisen. Gemäss den Aussagen von A kochte die Gesuchstellerin für den Gesuchsgegner in der Zeit, als sie bereits getrennt waren (die Gesuchstellerin aber noch an der Z-Strasse wohnte) das Mittagessen und nahm dieses teilweise gemeinsam mit dem Gesuchsgegner und den Kindern ein (BG Kinderanhörung von A). Die Gesuchstellerin liess es (ebenfalls noch an der Z-Strasse) auch zu, dass der Gesuchsgegner jeden Morgen die Kinder wecken kam und am Abend kurz vorbeikam, sei es auch nur, um schnell zu duschen, ohne dass daraus je ersichtliche Probleme entstanden wären (vgl. insbesondere BG Kinderanhörung von A).