Von daher ist mit Zogg (Selbstständige Unterhaltsklagen mit Annexentscheid über die weiteren Kinderbelange – verfahrensrechtliche Fragen, in: Fampra.ch 2019, S. 1, 23 und 32 f.) davon auszugehen, dass dem formell nicht als Partei beteiligten Elternteil gewisse parteiähnliche Rechte zugestanden werden. Sofern er gesetzlicher Vertreter des Kindes ist, nimmt er in der Regel diese Rechte auf diesem Wege wahr. Bei Klage eines Elternteils (als Prozessstandschafter) gegen den anderen Elternteil sind beide Elternteile Partei dieses Verfahrens und die Kosten können gemäss den Bestimmungen von Art. 106 ff. ZPO verteilt werden. Im Grundsatz ist dafür der Ausgang des Verfahrens massgebend (Art.