Bei allen drei Möglichkeiten sind die Eltern im Prozess involviert, sei es als klägerische oder beklagte Partei oder dann als gesetzlicher Vertreter des Kindes. Bei der direkten Klage des Kindes (gesetzlich vertreten durch einen Elternteil) gegen den unterhaltsverpflichteten Elternteil ist der Elternteil, welcher das Kind vertritt, formell nicht Prozesspartei. Gegenstand dieses Prozesses bildet dabei der Unterhaltsanspruch des Kindes, bzw. die Frage, wer dessen Bar- und Betreuungsunterhalt deckt.