Die meisten Tätigkeiten im musikalischen oder sportlichen Bereich beeinflussen mit den damit oftmals einhergehenden Veranstaltungen wie Konzerten oder Turnieren früher oder später sehr unterschiedlich auch die Wochenendgestaltung und wirken sich dergestalt allenfalls auf die Betreuungszeit des anderen Elternteils aus. Wird mit dem Beitritt zu einem Orchester oder Sportverein erwartet, dass das Kind sich jedes Wochenende zur Verfügung stellt, bewirkt dies eine beträchtliche Behinderung der elterlichen Betreuungszeit, weshalb dafür das Einverständnis beider Elternteile notwendig ist (Hausheer/Geiser/Aebi-Müller, Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, 5. Aufl.