Der verbleibende Restüberschuss von Fr. 4'150.-- erlaubt ihm überdies die Begleichung des Betreuungsunterhalts zugunsten der Gesuchstellerin von Fr. 750.--, der ihr Budgetdefizit auf rund Fr. 2'500.-- (≈ Fr. 3'240.-- - Fr. 750.--) sinken lässt. Zusätzlich hat der Gesuchsgegner gestützt auf die eheliche Beistands- und Unterhaltspflicht den gebührenden Unterhalt der Gesuchstellerin sicherzustellen, da sie sich im ersten Halbjahr 2017 noch nicht in der Lage sehen wird, ein zureichendes eigenes Erwerbseinkommen zu erzielen.