Krankenversicherungsprämien: Fr. 245.--; Steuerrückstellungen: Fr. 600.--) gegenüber. Der Gesuchstellerin wird während dieser Periode noch kein Erwerbseinkommen angerechnet; zugleich verzeichnet sie einen Grundbedarf von Fr. 3'240.-- (Grundbetrag: Fr. 1'350.--; Wohnkosten: Fr. 1'460.-- [= Fr. 1'860.-- - Fr. 400.--]; Krankenversicherungsprämien abzüglich Prämienverbilligung: Fr. 230.--; Steuerrückstellungen: Fr. 200.--). Das Existenzminimum von A beläuft sich auf Fr. 1'240.-- (Grundbetrag: Fr. 400.--; Wohnkosten: Fr. 800.-- [= 2 x Fr. 400.--]; Krankenversicherungsprämien abzüglich Prämienverbilligung: Fr. 40.--).