O., S. 293 und 295). Schulbeispiel eines rechtsgeschäftlich begründeten, inhaltlich aber durch Gesetz fixierten Rechtsverhältnisses ist die Ehe, die zwar auf Rechtsgeschäft beruht, aber in ihren Wirkungen (Inhalt) der Parteidisposition entzogen ist. Eine altrechtliche Ehe hat daher auch unter dem neuen Recht bestand, nun aber mit dem neurechtlichen Inhalt (Koller, a.a.O., S. 295; im Ergebnis ebenso: Hürlimann-Kaup/Schmid, a.a.O., N 532).