Die Botschaft hat das Parlament auf die Parallele zu Art. 7b SchlT ZGB hingewiesen und zumindest anlässlich der Beratung des Geschäfts im Ständerat wurde das Übergangsrecht nachweislich thematisiert und sogar überarbeitet. Die Formulierung des Einwands zeigt, dass es sich dabei hauptsächlich um Annahmen handelt, die Roland Fankhauser denn auch widerlegt, indem er aufzeigt, dass vornehmlich die ständerätliche Rechtskommission nicht nur via Botschaft sehr wohl über die intertemporalrechtlichen Auswirkungen informiert gewesen war. Aus der Entstehungsgeschichte von Art.