Vor diesem Hintergrund nimmt sich die Argumentation von Myriam Grütter resp. Alexandra Jungo und Myriam Grütter wenig stichhaltig aus, wonach davon ausgegangen werden dürfe, dass sich nach dem Entscheid über die Streitfrage nach dem massgebenden Stichtag niemand mehr Fragen zu den Auswirkungen auf hängige Prozesse gestellt habe; das Thema sei in den eidgenössischen Räten und in den parlamentarischen Kommissionen nicht diskutiert worden; die Entstehungsgeschichte der Gesetzesrevision lasse darauf schliessen, dass der Gesetzgeber keine Rückwirkung des neuen Rechts vor den 1. Januar 2017 beabsichtigt habe. Die Botschaft hat das Parlament auf die Parallele zu Art.