(…) Wie viel an Rückwirkung des Vorsorgeausgleichs ist rechtlich und sachlich – gerade auch im Fall der geschiedenen Witwen – gerechtfertigt? (…) Im Ergebnis begrüsse die Kommission die Neugestaltung des Vorsorgeausgleichs und schliesse sich ohne abweichende Anträge der Vorlage des Bundesrats an, ausser bei den Zuständigkeiten im internationalen Verhältnis (Votum von SR Stefan Engler, in: Amtl.Bull. SR 2014 S. 522 f.). Obschon die Regelung von Art. 122 ZGB in der kleinen Kammer (im Gegensatz zum Nationalrat) nicht umstritten war, hat sich der Rat damit befasst und sich für die nunmehr geltende Fassung der Norm ausgesprochen.