5.5.2. 5.5.3. 5.5.4. Anlässlich der Beratung des Geschäfts im Ständerat als Erstrat führte Ständerat Stefan Engler für die Kommission aus, mit dem Abstellen auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsbegehrens als Stichtag für die Ermittlung des während der Ehe erworbenen Vorsorgeschutzes solle das Taktieren während des Scheidungsverfahrens verhindert werden. (…) Übergangsrechtlich finde für den Fall, dass das Scheidungsverfahren im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision bereits anhängig sei, das neue Recht auch auf hängige Verfahren Anwendung. (…) Die Kommission habe sich rund ein Jahr mit dem Thema befasst;