Wie bereits die Überschrift seines Beitrags unschwer erkennen lässt fokussiert sich der Autor auf das neue Unterhaltsrecht und streift das (intertemporale) Recht betreffend den Ausgleich der beruflichen Vorsorge lediglich am Rand. Dies manifestiert sich nicht zuletzt darin, dass er diese Ansicht lediglich wiedergibt ("In der Lehre wird vor diesem Hintergrund die Auffassung vertreten […]") und sie weder einlässlich erörtert noch kommentiert. Ivo Schwander stellt sich auf den Standpunkt, das sofortige Inkrafttreten des neuen Rechts habe zur Folge, dass für den ab 1. Januar 2017 geschuldeten Unterhalt die Beurteilung nach neuem Unterhaltsrecht erfolge.