In der Lehre werde vor diesem Hintergrund die Auffassung vertreten, dass der Stichtag nicht weiter zurückfallen könne, als bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2017 (Dolder, Betreuungsunterhalt: Verfahren und Übergang, in: Fampra.ch 2016 S. 920). Wie bereits die Überschrift seines Beitrags unschwer erkennen lässt fokussiert sich der Autor auf das neue Unterhaltsrecht und streift das (intertemporale) Recht betreffend den Ausgleich der beruflichen Vorsorge lediglich am Rand.