Wenn er danach weiterfährt, dem könne jedoch zumindest partiell dadurch begegnet werden, dass bei den entsprechenden Verfahren die Berechnung nur auf den Tag des Inkrafttretens des neuen Rechts zurück bezogen werde, handelt es sich dabei zweifellos nicht um ein Postulat, sondern um einen Denkanstoss – sowohl an die Adresse der entscheidenden Gerichte als auch jener Parteien, die eine Konvention abzuschliessen gedenken. Damit korrespondiert, dass er diese Äusserung danach nicht weiter verfolgt und ebenso wenig mit Nachweisen untermauert. Ebenfalls unter Verweis auf den Artikel von Thomas Geiser hält Matthias Dolder fest, Art.