Die Formulierung legt vielmehr den Schluss nahe, dass Thomas Geiser durchaus damit rechnete, das neue Recht könnte auf bereits pendente Scheidungsverfahren Anwendung finden. Wenn er danach weiterfährt, dem könne jedoch zumindest partiell dadurch begegnet werden, dass bei den entsprechenden Verfahren die Berechnung nur auf den Tag des Inkrafttretens des neuen Rechts zurück bezogen werde, handelt es sich dabei zweifellos nicht um ein Postulat, sondern um einen Denkanstoss – sowohl an die Adresse der entscheidenden Gerichte als auch jener Parteien, die eine Konvention abzuschliessen gedenken.