Infolgedessen ist der Beklagten ab Juni 2019, sobald A sein 7. Lebensjahr vollendet hat, ein hypothetisches (…) Nettoeinkommen von circa Fr. 1'800.-- [anzurechnen]. Nach dem 12. Geburtstag von A am 18. Mai 2024 ist der Beklagten eine Ausdehnung ihrer Erwerbstätigkeit auf circa 75 % zuzumuten, womit sich der anrechenbare Nettolohn auf ungefähr Fr. 2'700.-- erhöht. Sobald A im Alter von 16 Jahren keiner namhaften persönlichen Betreuung durch die Beklagte mehr bedarf, kann sie ihre berufliche Auslastung schliesslich ab Juni 2028 auf 100 % ausdehnen und dergestalt einen Nettolohn von zumindest Fr. 3'600.-- generieren.