Ihrer Ehe entspross ein Sohn, A (geb. 2012). Mit Urteil vom 14. Dezember 2016 schied das Bezirksgericht Z die Ehe der Parteien, gab A in die alleinige Obhut der Beklagten und verhielt den Kläger, ihr an den Unterhalt von A monatlich Fr. 1'200.-- zuzüglich erhältlicher Kinder- und Ausbildungszulagen sowie einen nachehelichen Unterhalt von Fr. 1'900.-- pro Monat bis zum 30. April 2022 resp. Fr. 500.-- pro Monat bis zum 30. April 2028 zu bezahlen. Gegen dieses Urteil erhob der Kläger am 30. Januar 2017 Berufung beim Kantonsgericht.