Für A sind ein Grundbetrag von Fr. 600.--, Wohnkosten von insgesamt Fr. 450.--, Krankenversicherungsprämien abzüglich Prämienverbilligung von Fr. 65.-- sowie Busabonnementskosten von Fr. 40.-- einzusetzen, für B dieselben Aufwendungen wie bei ihrer Schwester mit Ausnahme des tieferen Grundbetrags von Fr. 400.--. Zusätzlich verzeichnen die Kinder – grundsätzlich – anrechenbare Auslagen für ihre Freizeitaktivitäten von rund Fr. 135.-- (A) bzw. Fr. 75.-- (B). Zusammengefasst präsentiert sich die Situation wie folgt: Gesuchsgegner Gesuchstellerin A B Einkommen Nettoeinkommen (inkl. 13. ML) Fr. 5'700.00 Fr. 0.00 Kinderzulagen Fr. 210.00 Fr. 200.00 Total Existenzminimum Grundbetrag Fr. 1'350.00