Der Bedarf der Gesuchstellerin setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag für alleinerziehende Eltern von Fr. 1'350.--, Wohnkosten von Fr. 600.-- (Fr. 1'000.-- abzüglich der auf A und B entfallenden Anteile von ermessensweise je Fr. 200.--), Krankenversicherungsprämien von Fr. 380.-- sowie Mobilitätskosten von Fr. 250.--. Für A sind ein Grundbetrag von Fr. 600.--, Wohnkosten von insgesamt Fr. 450.--, Krankenversicherungsprämien abzüglich Prämienverbilligung von Fr. 65.-- sowie Busabonnementskosten von Fr. 40.-- einzusetzen, für B dieselben Aufwendungen wie bei ihrer Schwester mit Ausnahme des tieferen Grundbetrags von Fr. 400.--.