Der Barunterhalt ist entweder nach Tabellen (abstrakte Methode) oder konkret nach der Grundbedarfsmethode zu berechnen. Die Prozentmethode, das heisst die Festlegung des Barunterhalts in Prozenten des Einkommens des nicht betreuenden Elternteils, hat hingegen ausgedient, weil sie keine angemessene Anpassung an die konkreten Betreuungs- und Erwerbsverhältnisse gestattet. Die Finanzierung des Barunterhalts erfolgt dann grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der beiden Eltern, die sich anhand der Differenz zwischen ihrem Einkommen (einschliesslich Betreuungsunterhalt) und ihrem Grundbedarf bemisst.