2017 S. 164 und 171). Die Gewährleistung der Betreuung des Kindes äussert sich dann darin, soweit möglich die Präsenz des betreuenden Elternteils auch wirtschaftlich sicherzustellen (Botschaft, in: BBl 2014 554). Während die Kosten für die Fremdbetreuung direkte Betreuungskosten repräsentieren und zum Barbedarf der Kinder gehören, stellen die Kosten für die Eigenbetreuung indirekten, sich nicht in einer konkreten Ausgabenposition äussernden Aufwand dar, der mittels des Betreuungsunterhalts beglichen werden soll (Jungo/Aebi-Müller/Schweighauser, a.a.O., S. 171 f.).