Die Sicherstellung der Betreuung des Kindes stellt einen Beitrag an dessen Unterhalt dar und umfasst nicht nur die eigentliche Betreuungsleistung, sondern ebenso deren finanzielle Auswirkungen (Botschaft zu einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Kindesunterhalt] vom 29.11.2013, in: BBl 2014 550 f.). Letztere können entweder im Aufwand für eine Fremdbetreuung (Krippe, Tagesschule, Mittagstisch, Tagesmutter etc.) oder in den Kosten für die Eigenbetreuung zum Ausdruck kommen.