SR 210) sorgen die Eltern gemeinsam, ein jeder Elternteil nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt des Kindes und tragen insbesondere die Kosten von Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen. Die Sicherstellung der Betreuung des Kindes stellt einen Beitrag an dessen Unterhalt dar und umfasst nicht nur die eigentliche Betreuungsleistung, sondern ebenso deren finanzielle Auswirkungen (Botschaft zu einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Kindesunterhalt] vom 29.11.2013, in: BBl 2014 550 f.).