Gegen diesen Entscheid erhoben beide Parteien Berufung beim Kantonsgericht. Aus den Erwägungen: 5.1 (Festsetzung der Unterhaltsbeiträge für die Zeit bis zum 31. Dezember 2016) 5.2. 5.2.1. Per 1. Januar 2017 trat das neue Kinderunterhaltsrecht in Kraft. Gemäss dem revidierten Art. 276 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB; SR 210) sorgen die Eltern gemeinsam, ein jeder Elternteil nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt des Kindes und tragen insbesondere die Kosten von Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen.