Am 10. Mai 2016 fällte das Bezirksgericht einen unangefochten gebliebenen Teilentscheid, mit dem es die Kinder in die alternierende Obhut beider Parteien gab. Mit Entscheid vom 2. November 2016 verpflichtete das Bezirksgericht Z den Gesuchsgegner, der Gesuchstellerin an den Unterhalt von A und B monatliche Alimente von je Fr. 400.-- (ohne Kinderzulagen) sowie persönliche Unterhaltsbeiträge von Fr. 1'000.-- (vom 1.9.2015 bis zum 31.12.2015), Fr. 230.-- (vom 1.1.2016 bis zum 30.9.2016) sowie Fr. 160.-- (ab dem 1.10.2016) zu bezahlen. Gegen diesen Entscheid erhoben beide Parteien Berufung beim Kantonsgericht.