| Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Entscheid: | Die Parteien heirateten 2010. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, A (geb. 2004) und B (geb. 2007). Seit September 2014 leben sie voneinander getrennt. Im April 2016 machte die Gesuchstellerin vor Bezirksgericht Z ein Eheschutzverfahren anhängig. Am 10. Mai 2016 fällte das Bezirksgericht einen unangefochten gebliebenen Teilentscheid, mit dem es die Kinder in die alternierende Obhut beider Parteien gab.