Zur Frage der Ungleichbehandlung von Ehe und Konkubinat findet in der Schweiz schon seit längerem eine angeregte und kontroverse Diskussion statt, wobei diejenige der sog. "Heiratsstrafe" bezüglich steuerlicher Ungleichheiten vor kurzem zu einer Volksabstimmung geführt hat. Aber auch die Ungleichbehandlung von Ehe und Konkubinat bei der Sozialversicherung steht auf der politischen Traktandenliste und ist vom Bundesgericht eingestanden (BGE 140 I 77 Regeste).