Wie die vorstehende Tabelle offenbart, resultiert im Budget der Gesuchstellerin zusammen mit A eine Unterdeckung von Fr. 1'095.--. Der Unterhaltsbeitrag von Fr. 1'250.--, den der Gesuchsgegner ihr als Konsequenz der hälftigen Überschussteilung ohnehin zu entrichten hätte, überschreitet diesen Fehlbetrag noch um rund Fr. 150.--, weshalb sie keine zusätzlichen Leistungen mehr beanspruchen kann. Folglich ist der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin ab Juli einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 1'250.-- pro Monat zu bezahlen.