Danach lassen sich die vorgegebenen Daten durch die Gerade y = 95.46 - 16.68 * x approximieren, die für x = 11/12 einen Wert von y = 80.17 (%) liefert. 80 % von Fr. 18'000.15 entsprechen Fr. 14'400.10. Hinzuzuaddieren sind die am 1. Januar 1986 bereits vorhandenen Fr. 5'796.85, woraus ein voreheliches Vorsorgeguthaben von Fr. 20'196.95 oder – gerundet – Fr. 20'200.-- resultiert. 4.2.2. Das vorehelich geäufnete Vorsorgekapital ist ab dem 1. Februar 1991 (Heirat der Parteien) aufzuzinsen. Es gelten die Mindestzinssätze gemäss Art. 12 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; SR 831.441.1): a. für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2002: 4 %;