Ausführlich diskutieren Reetz/Hilber (in: Komm. zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [Hrsg. Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger, 2. Aufl. 2013, Art. 313 ZPO N 14) diese Fragestellung, wobei sie sich auf den Standpunkt stellen, der Berufungskläger könne im Zeitpunkt der Einreichung des eigenen Rechtsmittels noch gar nicht wissen, ob er sich einer Berufung der Gegenpartei gegenüber sehen werde und inwiefern eine Gutheissung derselben den vorinstanzlichen Entscheid zu seinem Nachteil beeinflussen könnte.