| | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 3.3. Im Eheschutzverfahren wird der Ehegattenunterhaltsbeitrag in der Regel nach der Methode des betreibungsrechtlichen Existenzminimums mit Überschussverteilung berechnet (Hausheer/Spycher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2010, N 02.27 ff.). Wenn ein Überschuss bleibt, wird das betreibungsrechtliche Existenzminimum um zusätzliche Ausgaben, insbesondere um die Steuern und die Prämien für eine übliche Risikoversicherung zu einem familienrechtlichen Grundbedarf erweitert (Vetterli, FamKomm. Scheidung, 2. Aufl. 2011, Art. 176 ZGB N 33).