Aus den Erwägungen: 4.6 4.6.1 Wenn, wie hier, zwischen Pensionierung (März 2009) und dem Zeitpunkt des Eintritts der Teilrechtskraft des Scheidungsurteils am 13. Mai 2013 mehrere Jahre liegen, spricht dies dagegen, das während der Ehe angesparte Kapital von total Fr. 145'915.30 hälftig zu teilen, wie es die Klägerin beantragt (vgl. BGE 131 III 1).