| | Entscheid: | Die Luzerner Strafverfolgungsbehörden ermittelten gegen eine Gruppierung von Einbrechern, die während der laufenden Strafuntersuchung noch nicht alle dingfest gemacht werden konnten, wegen gewerbs- und bandenmässigen Einbruchdiebstahls. Im Verlauf des Untersuchungsverfahrens wurde einerseits der Beschuldigte bereits zu diversen Sachverhalten und Tatorten einvernommen und es wurden bereits Konfrontationseinvernahmen zwischen ihm und Mitbeschuldigten bzw. zwischen anderen Mitbeschuldigten durchgeführt.