In einer gegen Unbekannt angehobenen Strafuntersuchung wegen Betrug etc. ging es um diverse Automobile des höheren Preissegments, die von Italien in die Schweiz importiert wurden. Bei den importierten Motorfahrzeugen stimmten die Chassis-Nummern nicht mit den in den Fahrzeugpapieren enthaltenen Angaben überein. Der Beschwerdeführer verlangte vor Obergericht die Freigabe des beschlagnahmten Fahrzeugs Audi A5 mit der Auflage eines Halterwechselverbots. Aus den Erwägungen: Gemäss Art.