Dem Einwand, eine zuverlässige Begutachtung sei später nicht mehr möglich, ist entgegenzuhalten, dass die Tatzeit schon heute mindestens zwei Jahre und mehr zurückliegt. Laut Polizeibericht vom 9. Juni 2011 wurde die Beschuldigte seit 2004 zunehmend in die Drogengeschäfte ihres nigerianischen Gatten involviert, zunächst nur am Rande, wobei sie im Verlaufe der Zeit immer stärker und aktiver mitbeteiligt war. Ab 2006 war sie intensiv in den Drogenhandel eingebunden. Die lange Phase der Tatbegehungen liegt somit zwischen zwei bis fünf Jahre und mehr zurück. Zeitgerechte und aktuelle Beobachtungen zur Schuldfähigkeit zur Tatzeit sind somit ohnehin nicht mehr möglich.