Voraussetzungen der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Beweisantrags durch die Staatsanwaltschaft. ====================================================================== Im Zuge der Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verlangte die Beschuldigte die Anordnung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens zur Klärung ihrer Schuldfähigkeit zur Tatzeit. Die Staatsanwaltschaft wies den Beweisantrag ab. Das Obergericht trat auf die Beschwerde der Beschuldigten nicht ein. Aus den Erwägungen: Die Beschuldigte bringt vor, die Beschwerde sei zulässig, da sie durch ein noch längeres Zuwarten mit der Begutachtung einen Rechtsnachteil erleiden würde.