Wird diese Orientierungspflicht verletzt, gibt es keine Heilung der Gehörsverletzung vor Obergericht. ====================================================================== Aus den Erwägungen: 3.3. Im Zusammenhang mit dem vom Beschuldigten erklärten Verzicht auf eine Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht rügt der Verteidiger, der Beschuldigte sei nicht auf die Folgen dieses Verzichts aufmerksam gemacht worden. Nach Dafürhalten des Haftrichters sei der Verzicht auf die Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht gesetzeskonform zustande gekommen.