Parteien sind die beschuldigte Person, die Privatklägerschaft sowie im Haupt- und Rechtsmittelverfahren die Staatsanwaltschaft. Demgegenüber sind "andere Verfahrensbeteiligte" die geschädigte Person, der Anzeigeerstatter oder die Anzeigeerstatterin, der Zeuge oder die Zeugin, die Auskunftsperson, die oder der Sachverständige und die oder der durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte. Werden die soeben genannten Verfahrensbeteiligten in ihren Rechten unmittelbar betroffen, so stehen ihnen die zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Verfahrensrechte einer Partei zu (Art. 104 Abs. 1 und 105 Abs. 1 und 2 StPO).