Abklärung des Drogenkonsums mittels einer Haarprobe. Bezüglich einer Haarprobe sind die Vorschriften über die Untersuchungen von Personen anwendbar. Eine Haarprobe stellt einen bloss geringfügigen Eingriff in die körperliche Integrität dar. Aus den Erwägungen: 3.1. Die Untersuchung einer Person umfasst die Untersuchung ihres körperlichen oder geistigen Zustands. Die beschuldigte Person kann u.a. untersucht werden, um den Sachverhalt festzustellen. Eingriffe in die körperliche Integrität können angeordnet werden, wenn sie weder besondere Schmerzen bereiten noch die Gesundheit gefährden (Art. 251 Abs. 1-3 StPO).