314 StPO N 12; Riedo/Fioska/Niggli, Strafprozessrecht, Basel 2011, N 2342; Patrik Guidon, Die Beschwerde gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung, St. Gallen 2011, N 272). Riklin hingegen ist der Auffassung, dass die Sistierungsverfügung als verfahrensleitende Verfügung nicht beschwerdefähig sei (Riklin, Komm. Schweizerische Strafprozessordnung, Zürich 2010, Art. 314 StPO N 3). Zutreffend ist, dass Fristansetzungen sowie Sistierungsverfügungen typische Fälle prozessleitender Verfügungen sind, die grundsätzlich, d.h. ohne spezifische gesetzliche Regelung, nicht der Beschwerde unterliegen. Hingegen verweist Art.