auf die Protokollnotiz kann abgestellt werden (vgl. BGer-Urteil 2P.223/2001 vom 7.2.2002 E. 3b mit Hinweisen). Auch im Zusammenhang mit der Bewertung ist festzuhalten, dass die Rechtsprechung in konstanter Praxis die Beurteilung durch mehrere Examinatoren als besondere Sicherung für die Objektivität der Bewertung anerkennt (vgl. BGer-Urteil 2D_2/2010 vom 25.2.2011 E. 6 mit Hinweisen; BGer-Urteil 2P.223/2001 vom 7.2.2002 E. 3b mit Hinweisen). Eine Beurteilung durch mehrere Examinatoren bietet grundsätzlich genügend Gewähr, dass nicht nur rechtsgleich und willkürfrei geprüft, sondern auch so bewertet wird.