Erwähnt werden aber auch die von der Beschwerdeführerin korrekt dargestellten Punkte und die von ihr richtig beantworteten Fragen. Die Darstellung der Kommission wird gestützt durch die Protokollnotiz des Kommissionspräsidenten über die Notenberatung zur mündlichen Prüfung der Beschwerdeführerin. Ihr zufolge wurden die Leistungen in den Fächern Handels- und Stiftungsrecht sowie Ehegüter- und Erbrecht (Fragen der Experten und Antworten der Kandidatin) detailliert durchgegangen und als ungenügend angesehen; im Fach Beurkundungstechnik und Nebenerlasse wurde die Leistung nach längerer Diskussion als genügend bewertet; genügend war die Leistung auch im Sachen- und Kaufvertragsrecht;