Dies spricht beispielsweise auch gegen die Behauptung der Beschwerdeführerin, sie sei aufgrund der guten Resultate ihrer schriftlichen Prüfungen in den besagten beiden Fächern mündlich mit Fragen von höherem Schwierigkeitsgrad geprüft worden. Dass der Schwierigkeitsgrad der in einer mündlichen Prüfung gestellten Fragen – auch innerhalb des gleichen Faches – variieren kann, liegt sodann in der Natur der Sache. Ein objektiver Massstab bezüglich der Schwierigkeit von Prüfungsfragen existiert ohnehin nicht. Sogar die gleiche Aufgabe kann von verschiedenen Kandidaten als unterschiedlich schwierig empfunden werden.